Wertsachendossier
Erfassen Sie Ihre Uhren, Ihren Schmuck und Ihre Edelmetalle mit Fotos, und erstellen Sie daraus ein Dossier als PDF – für Ihre Versicherung, für die Steuererklärung und für sich selbst. Alles bleibt auf Ihrem Gerät. Es wird nichts an uns oder an Dritte übermittelt.
Sichern lädt Ihr Dossier als Datei auf Ihr Gerät herunter – mit allen Angaben und Fotos. Bewahren Sie diese Datei so auf wie andere wichtige Unterlagen.
Laden liest eine solche Datei wieder ein. So arbeiten Sie später weiter, auch auf einem anderen Gerät oder in einem anderen Browser.
Ihre Eingaben werden zusätzlich automatisch in diesem Browser gespeichert. Sie gehen jedoch verloren, wenn Sie die Websitedaten löschen oder im privaten Modus surfen. Sichern Sie deshalb regelmässig.
Ihr Dossier
Beginnen Sie mit Ihren Angaben. Alles Weitere können Sie jederzeit ergänzen.
So gehen Sie vor
- Metallpreise eintragen, damit Materialwerte berechnet werden können.
- Uhren, Schmuck und Edelmetalle erfassen, mit Fotos.
- Bekannte Angaben aus Ihrer Versicherungspolice eintragen.
- Auswertung prüfen und das Dossier als PDF speichern.
- Dossier sichern und die Datei ausserhalb dieses Geräts aufbewahren.
Metallpreise
Tragen Sie den Preis für ein Gramm Feinmetall in Franken ein. Daraus wird der rechnerische Materialwert Ihrer Stücke ermittelt.
Uhren
Referenz und Seriennummer sind für eine eindeutige Identifikation am wichtigsten. Fotografieren Sie beides, wenn es sichtbar ist.
Schmuck
Bei Stücken mit Steinen möglichst das reine Metallgewicht eintragen. Sonst bleibt der Materialwert eine Näherung.
Edelmetalle und Münzen
Materialwert und Sammlerwert können weit auseinanderliegen. Beide werden getrennt geführt.
Versicherung
Tragen Sie nur ein, was in Ihrer Police steht oder Ihnen bestätigt wurde. Geschätzte Werte machen den Vergleich wertlos.
Fragen für das Gespräch mit Ihrer Versicherung
Auswertung
Diese Seite rechnet ausschliesslich mit Ihren eigenen Angaben. Sie entscheidet nicht, ob ein Schaden gedeckt ist.
Steuererklärung
Eine Orientierung, keine Steuerberatung. Massgebend sind die Vorschriften Ihres Wohnkantons.
Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände sind in allen Kantonen von der Vermögenssteuer befreit. Dazu zählen auch eine regelmässig getragene Uhr, üblicher Schmuck und Eheringe.
Edelmetalle wie Barren und Anlagemünzen gehören dagegen zum steuerbaren Vermögen und sind per Jahresende zu deklarieren. Wird eine Uhr oder ein Schmuckstück nicht getragen, sondern als Kapitalanlage gehalten, kann es ebenfalls steuerbar sein. Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig.
Geben Sie bei jedem Stück an, ob Sie es tragen oder als Wertanlage halten. Daraus ergibt sich die folgende Aufteilung.
Hat Ihnen das Dossier geholfen?
Das Wertsachendossier ist kostenlos und bleibt es. Entwicklung und Unterhalt stecken trotzdem Arbeit. Wenn Sie mögen, lassen Sie etwas in der Kaffeekasse – ganz freiwillig, in der Höhe, die Ihnen richtig erscheint.
Sie möchten wissen, was Ihre Stücke heute wirklich wert sind? Bringen Sie sie zu uns nach Worb. Als Goldschmied und Uhrmacher schauen wir sie uns gemeinsam an – die Ersteinschätzung ist kostenlos.