Sind Uhren und Schmuck in der Hausratversicherung gedeckt?

Sind Uhren und Schmuck in der Hausratversicherung gedeckt?

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass ihre Uhren und ihr Schmuck über die Hausratversicherung gedeckt sind. Das stimmt oft, aber selten so, wie man es erwartet. Die Enttäuschung kommt dann im Schadenfall, wenn es zu spät ist, daran etwas zu ändern.

Wir sehen das in unserem Geschäft in Worb regelmässig: Jemand kommt nach einem Einbruch und möchte wissen, was seine gestohlene Uhr wert war. Belege sind keine da, Fotos auch nicht, die Seriennummer kennt niemand. Damit wird es für die Versicherung schwierig, und für den Kunden meistens teuer.

Was in der Police tatsächlich steht

Uhren und Schmuck gelten in der Hausratversicherung als Wertsachen. Für diese Kategorie gilt in der Regel eine eigene Obergrenze, die deutlich unter der Versicherungssumme für den gesamten Hausrat liegt. Verbreitet sind Werte im Bereich von zwanzig Prozent der Gesamtsumme, häufig zusätzlich gedeckelt auf einen festen Betrag.

Das ist der erste Punkt, den man kennen sollte. Der zweite ist wichtiger und wird fast immer übersehen.

Die Einzelstücklimite

Viele Policen begrenzen nicht nur die Summe aller Wertsachen, sondern zusätzlich den Betrag pro einzelnem Gegenstand. Wer eine Uhr besitzt, die über dieser Grenze liegt, ist für den Überschuss nicht gedeckt, selbst wenn die Gesamtlimite noch lange nicht erreicht ist.

Ein Beispiel: Die Limite für Wertsachen beträgt 20 000 Franken, die Einzelstücklimite 5000 Franken. Sie besitzen eine Uhr im Wert von 12 000 Franken. Im Schadenfall erhalten Sie 5000 Franken, nicht 12 000. Die restlichen 7000 tragen Sie selbst.

Solche Stücke müssen der Versicherung meist separat gemeldet werden. Das kostet in der Regel wenig, verlangt aber einen Nachweis über den Wert. Genau daran scheitert es, wenn niemand je etwas dokumentiert hat.

Kaufpreis ist nicht Wiederbeschaffungswert

Versicherungen entschädigen üblicherweise zum Wiederbeschaffungswert, also zu dem Betrag, den ein gleichwertiger Gegenstand heute kostet. Das ist bei Schmuck aus Edelmetall etwas anderes als der Preis, den Sie vor Jahren bezahlt haben.

Wer 2015 einen Goldring gekauft hat, hat für das Metall einen Bruchteil dessen bezahlt, was es heute kostet. Wer diesen Ring mit dem alten Kaufpreis in seiner Aufstellung führt, ist unterversichert, ohne es zu merken. Bei Trauringen, geerbten Stücken und älterem Goldschmuck ist die Lücke oft erheblich.

Was die Versicherung im Schadenfall sehen will

Je nach Gesellschaft und Schadenhöhe wird Unterschiedliches verlangt. Diese Unterlagen helfen praktisch immer:

  • Fotos des Gegenstands, Gesamtansicht und Detail
  • Bei Uhren die Referenz- und die Seriennummer
  • Bei Schmuck die Punze, also der Feingehaltsstempel, und Angaben zu Steinen
  • Gewicht und Legierung, bei Schmuck und Edelmetallen
  • Kaufbeleg, Garantiekarte oder Expertise, falls vorhanden
  • Eine Wertangabe mit Quelle und Datum

Nichts davon lässt sich nachträglich beschaffen, wenn der Gegenstand weg ist. Das ist der ganze Punkt.

Vier Fragen an Ihre Versicherung

Ein Anruf bei Ihrer Gesellschaft dauert zehn Minuten. Fragen Sie konkret nach:

  1. Bis zu welchem Betrag sind Uhren und Schmuck gedeckt?
  2. Gibt es eine Limite pro einzelnem Gegenstand?
  3. Müssen wertvolle Stücke separat angemeldet werden, und welche Nachweise braucht es dafür?
  4. Welche Anforderungen gelten an die Aufbewahrung, etwa an einen Tresor?

Lassen Sie sich die Antworten schriftlich geben, wenigstens per E-Mail. Eine mündliche Auskunft am Telefon hilft Ihnen später wenig.

Wo Sie den Wert Ihrer Stücke erfahren

Für die Wertangabe brauchen Sie eine Grundlage. Bei Schmuck und Edelmetallen können wir als Goldschmiede eine Schätzung vornehmen. Bei Uhren hängt es vom Modell ab, was sich seriös sagen lässt. Kommen Sie mit Ihren Stücken in unser Geschäft an der Bernstrasse 28 in Worb, dann schauen wir gemeinsam, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Sind Uhren und Schmuck automatisch in der Hausratversicherung eingeschlossen?

In der Regel ja, aber nur bis zu einer eigenen Obergrenze für Wertsachen. Diese liegt deutlich unter der Versicherungssumme für den gesamten Hausrat. Wie hoch sie ist, steht in Ihrer Police.

Was ist eine Einzelstücklimite?

Eine zweite Grenze, die pro einzelnem Gegenstand gilt. Liegt ein Stück darüber, erhalten Sie im Schadenfall nur den Betrag bis zur Grenze, auch wenn die Gesamtlimite nicht ausgeschöpft ist. Solche Stücke müssen meist separat angemeldet werden.

Muss ich meine Wertsachen schätzen lassen?

Nicht zwingend. Für höhere Werte und für separat angemeldete Stücke verlangen Versicherungen aber oft einen Nachweis. Eine Schätzung mit Datum ist dafür die solideste Grundlage.

Reichen Fotos als Nachweis?

Fotos allein reichen selten, sie sind aber die Basis. In Kombination mit Seriennummer, Punze, Gewicht und einer datierten Wertangabe wird daraus ein brauchbarer Nachweis.

Was gilt, wenn Schmuck ausser Haus gestohlen wird?

Diebstahl auswärts ist nicht in jeder Police eingeschlossen, und wenn doch, oft mit tieferen Limiten. Fragen Sie ausdrücklich danach, wenn Sie Schmuck regelmässig tragen.

Muss ich Schmuck in der Steuererklärung angeben?

Getragene Uhren und üblicher Schmuck gelten als persönliche Gebrauchsgegenstände und sind von der Vermögenssteuer befreit. Edelmetalle wie Barren und Anlagemünzen gehören dagegen zum steuerbaren Vermögen. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihre Steuerbehörde.

Wie oft sollte ich die Aufstellung aktualisieren?

Einmal jährlich reicht meistens, dazu nach jeder Neuanschaffung. Bei Edelmetall lohnt sich ein Blick auf den Wert auch dann, wenn sich nichts verändert hat.

Ein Werkzeug, das wir Ihnen zur Verfügung stellen

Damit das Dokumentieren nicht an einer leeren Excel-Tabelle scheitert, haben wir ein kostenloses Wertsachendossier entwickelt. Sie erfassen darin Ihre Uhren, Ihren Schmuck und Ihre Edelmetalle mit Fotos, tragen die Limiten aus Ihrer Police ein und sehen sofort, ob es eine Lücke gibt. Am Ende erstellen Sie ein PDF, das Sie ausdrucken und zu Ihren Unterlagen legen können.

Alle Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird nichts an uns oder an Dritte übermittelt.

Zum Wertsachendossier

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Versicherungsberatung. Massgebend sind Ihre Police und die Versicherungsbedingungen Ihrer Gesellschaft.

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